Psychotherapie als Selbstzahler:in

Es kann verschiedene Gründe dafür geben, sich für eine Psychotherapie als Selbstzahler:in zu entscheiden. Ob es die lange Wartezeit auf einen Kassenplatz ist, oder weil die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie nicht übernimmt (weil z.B. bestimmte Methoden nicht abgedeckt sind), oder weil Hilfesuchende bewusst eine Alternative zum Kassensystem suchen. Was auch immer der Grund ist, in diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie tragen die Kosten selbst oder Sie nutzen eine private Krankenzusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen umfasst.

Warum kann sich die Selbstzahlung lohnen?

Die Entscheidung, selbst die Kosten für eine Psychotherapie zu übernehmen, kann finanziell herausfordernd sein. Die Kosten sollten daher bei der Entscheidungsfindung gut berücksichtigt werden. Dennoch gibt es einige wesentliche Vorteile:

📝 Schneller Therapiebeginn – Als Selbstzahler:in erhalten Sie in der Regel zeitnah einen Therapieplatz, ohne lange Wartezeiten oder die Notwendigkeit eines Gutachtens für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Aktuell warten viele Menschen auf einen Therapieplatz, was zu einer zusätzlichen Belastung werden kann, gerade wenn man bereits viel Kraft benötigt, um den normalen Alltag zu bewältigen. Gerade in diesen Fällen kann ein schneller Therapiebeginn sehr entlastend wirken.

📝 Freie Methodenwahl – Sie können aus einem breiten Spektrum an Therapieformen wählen, nicht nur aus den von den gesetzlichen Kassen finanzierten Verfahren. Wichtig ist dabei, sich im Vorfeld über die Wirksamkeit und wissenschaftliche Anerkennung der Methode für Ihr Anliegen zu informieren.

📝 Flexibilität in Dauer und Häufigkeit – Sie entscheiden gemeinsam mit dem/der Therapeut:in, wie lange eine Sitzung dauert (ggf. länger als die „klassischen“ 50 Minuten) und wie oft Sie zur Therapie kommen – ganz nach Ihrem individuellen Bedarf und Absprache mit der Therapeut:in.

📝 Kein bürokratischer Aufwand – Sie müssen keine Anträge stellen oder auf Genehmigungen warten, sondern können direkt mit der Therapie beginnen.

📝 Diskretion und Datenschutz – Ihre Krankenkasse erhält keine Informationen über Ihre Behandlung. Das kann vorteilhaft sein, z. B. bei späteren Versicherungsabschlüssen.

Die Kosten für selbstfinanzierte Behandlungen können ggf. als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Übernahme durch eine Krankenzusatzversicherung

Falls Sie eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben oder eine abschließen möchten, sollten Sie sich vor Therapiebeginn unbedingt bei Ihrer gewünschten Versicherung erkundigen:

📍 Übernimmt Ihre Versicherung psychotherapeutische Behandlungen? – Nicht jede Zusatzversicherung deckt Psychotherapie durch Heilpraktiker:innen ab. Manche haben Einschränkungen oder erstatten nur einen Teil der Kosten.

📍 Schriftliche Bestätigung einholen – Lassen Sie sich eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung geben und besprechen Sie diese vor Beginn mit Ihrem/Ihrer Therapeut:in.

📍 Wartezeit beachten – Beim Abschluß einer Zusatzversicherung, die psychotherapeutische Leistungen abdeckt, ist eine Wartezeit von mehreren Monaten ab Vertragsbeginn nicht unüblich. Bitte achten Sie hier auf die Bedingungen.

Welche Form der Psychotherapie und der Bezahlung Sie auch wählen, es ist entscheidend, dass Sie die für sich passende Unterstützung finden und sich wohl fühlen.


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